Wenn man als Selbstständige oder Unternehmerin schwanger wird, ist das mit ganz anderen Herausforderungen verbunden, als wenn man angestellt ist. Du kannst nicht einfach zur Personalabteilung gehen und dich bei körperlichen Herausforderungen einfach krankschreiben lassen. Sondern du musst dich – wie immer – um alles selbst kümmern und dabei natürlich auch deine Finanzen im Blick behalten.

Das kann einen am Anfang ganz schön überfordern. Da ist hoffentlich ganz viel Freude über die frohe Botschaft, aber einhergehend sicher auch einige Unsicherheiten darüber, was das jetzt für dich und auch deine Selbstständigkeit bedeutet.

Als ich schwanger wurde, hätte ich mir eine praktische Übersicht gewünscht, um schon mal grob zu wissen, was bezüglich der Selbstständigkeit auf mich zukommt. Da ich so etwas nicht gefunden habe, teile ich nun meine Erfahrungen und neugewonnenes Wissen gern in dem folgenden Beitrag mit dir. Du findest viele Informationen rund um die Finanzen, aber auch darüber hinaus möchte ich dir einige Impulse mitgeben.

Bevor es jetzt aber an die Fakten geht, möchte ich dir meinen herzlichen Glückwunsch aussprechen und hoffe sehr, du kannst deine Schwangerschaft neben der Arbeit dennoch genießen!

Mutterschutz als Selbstständige? Nicht für alle!

Der Mutterschutz beginnt in der Regel 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach. In dieser Schutzfrist arbeitet die Schwangere bzw. frisch gebackene Mutter grundsätzlich nicht. Als Selbstständige haben wir aktuell jedoch leider keinen generellen Anspruch auf Mutterschutz. Ich persönlich bin der Meinung, dass wir uns jedoch genauso diese Zeit „verdient“ haben, um uns in Ruhe auf die Geburt vorzubereiten und uns anschließend zu erholen. Natürlich muss dafür der finanzielle Rahmen gegeben sein.

Unter den folgenden Bedingungen erhältst auch du als Selbstständige Mutterschaftsgeld: 

Du bist Mitglied in einer…

  • gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch? –> Du erhältst kein Mutterschaftsgeld.
  • gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch? –> Du erhältst Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von deiner Krankenkasse.
  • privaten Krankenversicherung mit abgeschlossener Krankengeldversicherung? –> Du erhältst das vereinbarte Krankentagegeld während der Mutterschutzfrist.

Elterngeld als Selbstständige

Anspruch auf Elterngeld hat grundsätzlich jeder – also auch wir Selbstständige. Eine Limitierung gibt es jedoch: wer alleinerziehend mehr als 250.000 Euro bzw. als Ehepaar im Jahr vor der Geburt zusammen 300.000 Euro oder mehr verdient hat, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Das Thema Elterngeld ist sehr komplex und es gibt vor allem verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund gebe ich dir an dieser Stelle lediglich einen groben Überblick mit den wichtigsten Fakten. Weiter unten findest du einen Link, über den du detaillierte Informationen abrufen kannst.

Drei verschiedene Wahlmöglichkeiten beim Elterngeld:

  • Basiselterngeld (= Standard-Elterngeld)
    • kann für mindestens 2 und maximal 12 Monate genutzt werden
  • ElterngeldPlus
    • kannst du maximal bis zum 32. Lebensmonat bekommen (bis dein Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist).
    • Das ElterngeldPlus ist jedoch nur halb so hoch wie das Basiselterngeld (wenn du nicht arbeitest); wenn du in Teilzeit arbeitest, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Einkommen.
  • Partnerschaftsbonus
    • Als Partnerschaftsbonus kannst du mit dem anderen Elternteil jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig und arbeiten in dieser Zeit beide Teilzeit – und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.

Kleines Beispiel an kreativen Gestaltungsmöglichkeiten für Selbstständige:

Selbstständig und schwanger

Du kannst den Elterngeldbezug unterbrechen: Im Rahmen der ersten 14 Monaten nach der Geburt deines Kindes könntest du dein Elterngeld pausieren. Warum könnte das Sinn ergeben? Weil du dann zwischendrin während dieser Pause beispielsweise einen Auftrag erledigen und entsprechende Rechnung schreiben kannst, ohne dafür auf Elterngeld verzichten zu müssen. Die pausierte Zeit wird dann einfach hinten rangehängt.

Wichtig: Der relevante Zeitraum (Bemessungszeitraum) für die Berechnung deines Elterngeldes ist das vorangegangene Wirtschaftsjahr. Bei Angestellten werden die letzten 12 Monate bewertet – bei uns als Selbstständigen zählt das vorangegangene, abgeschlossene Kalenderjahr.

Die Höhe des Elterngeldes als Selbstständige:

Für jede Schwangere richtet sich die Höhe individuell nach dem Einkommen, und zwar zwischen 65-67 %.

Das Maximum, welches sowohl Selbstständigen, als auch Angestellten monatlich ausgezahlt wird, beträgt 1.800 Euro. Der große Unterschied ist nur, dass viele Angestellte keine weiteren Abgaben zu tragen haben. Wir als Selbstständige müssen von diesem Elterngeld noch das eine oder andere bezahlen. Ich finde es wichtig, sich dessen so früh wie möglich bewusst zu sein.

Das Minimum an Elterngeld beträgt übrigens 300 Euro (z. B. für Hausfrauen und Studierende).

Wann beantrage ich das Elterngeld?

Den Antrag für das Elterngeld kannst du nach einer kurzen Registrierung online bereits vor der Geburt vorbereiten. Hier kannst du alle relevanten Daten schon mal hinterlegen und nach der Geburt deines Kindes die letzten Informationen ergänzen.

Beachte: Nach deinem Antrag erhältst du einen vorläufigen Elterngeldbescheid. Nach Ende deines Elterngeldbezuges musst du deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nochmal nachweisen. Dann erhältst du deinen endgültigen Elterngeldbescheid und musst ggf. Elterngeld zurückzahlen, wenn du doch (mehr) Einnahmen hattest.

Hier kommst du zum Elterngeld-Antrag sowie zu vielen weiteren Informationen rund um das Elterngeld.

Krankenkassenbeiträge bei Selbstständigen während der Elternzeit

Gerade der Krankenkassenbeitrag macht bei Selbstständigen häufig einen großen Kostenblock aus. Zu schön wäre es, wenn dieser während der Elternzeit nicht zu tragen wäre. Leider ist dies nicht grundsätzlich so. Aber auch hier kommt es wieder auf deine ganz persönliche Situation an:

Du bist…

  • freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung? Dann zahlst du normalerweise während der Elternzeit Krankenkassenbeiträge. Gegebenenfalls kannst du die Beiträge auf den Mindestbeitrag reduzieren. Laut meines Wissensstandes wird dieser von den Krankenkassen individuell festgelegt, scheint aber derzeit bei grob 200 € monatlich zu liegen.
  • freiwillig versichert und hast einen Anspruch auf Familienversicherung, weil du verheiratet bist? Dann könntest du bei deinem Ehemann mitversichert werden und bräuchtest keine Beiträge zahlen.
  • privat krankenversichert? Dann sind die Krankenkassenbeiträge selbst zu zahlen.

Steuern bei Selbstständigen während der Elternzeit

Erfreulicherweise ist das Elterngeld steuerfrei und muss nicht versteuert werden. Jedoch unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt: Der Bezug von Elterngeld erhöht deine Einnahmen und anhand der erhöhten Berechnungsgrundlage wird dein Einkommenssteuersatz ermittelt. Du solltest also auch für das Elterngeld eine Steuerrücklage bilden. Besprich dich am besten mit deinem Steuerberater zu dem Thema Steuern.

Wenn du keine Einnahmen während der Elternzeit beziehst, sollten sich die Steuerzahlungen niedrig halten (z. B. etwa 50 Euro monatlich.)

Weitere Einkünfte & Unterstützung während der Elternzeit

Kindergeld

Sobald dein Baby geboren ist, kannst du Kindergeld beantragen und erhältst dann aktuell 250 € pro Monat (Stand 2024).

Weitere Unterstützung

Selbstständigkeit und SchwangerschaftWenn es finanziell sehr schwierig bei dir aussieht oder du alleinerziehend sein wirst und dir Hilfe zu Hause fehlt, gibt es noch weitere Unterstützung. Zögere nicht, dir Hilfe zu organisieren. Denkbar sind z. B. eine Haushaltshilfe. Eine erste gute Anlaufstelle in problematischen Situationen könnten Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder Diakonie sein, die sicher auch in deiner Stadt eine Anlaufstelle haben.


Was ist noch wichtig als selbstständige Schwangere?

Die Finanzen sind wahrscheinlich für viele Selbstständige der bedeutendste Part, wenn sie ein Kind erwarten. Dazu tauchen aber natürlich noch einige weitere Themen auf, die es zu regeln gilt. Anbei ein paar Impulse, über die du bei Gelegenheit einmal nachdenken kannst.

  • Wie lang wird meine Babypause? Wichtige Parameter sind bei der Entscheidung sicherlich: wie finanziere ich meine Babypause? Wie lange bleiben mir meine Kunden treu bzw. wie leicht gelingt es mir im Anschluss wieder neue Aufträge zu gewinnen?
  • Was ist mit meinen Kunden? Bei laufenden Zusammenarbeiten mit Kunden könntest du dir rechtzeitig überlegen, welche Lösung es geben könnte, um deine Babypause geschickt zu überbrücken, z. B.: Können deine Kunden einfach eine gewisse Zeit auf deine Leistung verzichten? Könntest du für deine Kunden etwas vorarbeiten, sodass deine Pause gar nicht auffällt? Gibt es vielleicht einen Kollegen, der dich während deiner Babypause vertreten kann?
  • Was ist mit meinem Marketing? Ein typischer Fehler beim Marketing ist, dass viele erst anfangen zu werben, wenn es eigentlich schon fast zu spät ist. Es könnte also sinnvoll sein, dass du schon vor deiner Babypause etwas für deine Werbung vorbereitest. So stellst du sicher, dass du nicht erst wieder mit dem Marketing startest, wenn du eigentlich schon wieder Geld verdienen möchtest/musst. Ein paar Beiträge für dein Social-Media-Marketing kannst du z. B. wunderbar vorbereiten. Damit deine Website auch während deiner Babypause nicht an Sichtbarkeit bei Google verliert, könntest du bereits den einen oder anderen optimierten Blog-Beitrag vorbereiten und vorplanen. So tust du auch während deiner Pause etwas für dein SEO (Suchmaschinenoptimierung) und büßt nicht (zu sehr) an Sichtbarkeit ein. Vielleicht überlegst du dir auch schon, mit was für einer Werbeaktion du dein „Comeback“ verkünden könntest.
  • Welche Verträge kann ich kündigen/pausieren? Sicher wirst du nicht alle Verträge rund um deine Selbstständigkeit kündigen können. Aber vielleicht gibt es den einen oder anderen Vertrag, den du flexibel pausieren kannst. So könntest du während deiner Elternzeit ein paar Euro sparen.
  • Abschalten und Auszeit genießen: Als Selbstständige ist es doch in der Regel so, dass wir uns gerade mal 2 oder 3 Wochen Urlaub gönnen und längere Pausen eigentlich nie möglich sind. So eine Babypause ist also auch eine ganz ganz besondere Zeit, die uns die Gelegenheit gibt, mal eine etwas längere Auszeit einzulegen und auch mal etwas Abstand zum Business zu gewinnen. Vergiss nicht, diese Zeit in vollen Zügen zu genießen. 🙂

Während ich diesen Blog-Beitrag fertig schreibe, befinde ich mich kurz vor der Geburt und habe schon 6 Wochen selbst eingeräumten Mutterschutz hinter mir. Langeweile ist in all den Wochen nicht ein einziges Mal aufgetreten – und das obwohl ich nicht gearbeitet habe. Stattdessen habe ich unglaublich viel für die Geburt und die Zeit danach vorbereitet, mich zu diversen neuen Themen belesen und auch einfach viel geruht, weil mein Körper das gerade braucht. Ich kann dir sagen, es tut so gut, seinem Körper mal so viel Pause geben zu können – das gönnt man sich ja als Selbstständige sonst eher selten.

UND: So sehr ich meinen Job auch liebe, so wohltuend ist es auch, nach mittlerweile fast 8 Jahren Selbstständigkeit mal etwas Abstand zum Business zu gewinnen. Schon jetzt haben sich viele neue Ideen in meinem Kopf breit gemacht und ich verspüre schon jetzt große Vorfreude darauf, in ein paar Monaten mit frischem Elan mein Comeback zu feiern. 🙂

Für deine Schwangerschaft, Geburt und Mamazeit wünsche ich dir nun alles Gute und hoffe, dass meine Tipps dir schon mal ein bisschen weiterhelfen.

Abschließend möchte ich dir nochmal ans Herz legen, bei all dem Organisatorischen und eventuell auch herausfordernden Themen das Wesentliche nicht zu vergessen: die Freude über das Wunder, was du und dein Körper da gerade vollbringen. <3

Alles Liebe
Betty